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Mitgliedsbedingungen der Gruppe AM-NORD

Um Mitglied in der Gruppe AM-Nord in der Sektion München zu werden, ist die Mitgliedschaft in der Sektion München des DAV Voraussetzung.

Zusätzlich beinhaltet die Mitgliedschaft in der Gruppe AM-Nord München folgende Vergünstigungen:

Um Mitglied in unser Gruppe zu werden, wenden Sie sich bitte an den Gruppenleiter:

Klaus Wermuth
Tel. +49 89 7913175
E-Mail

 

Beachten Sie auch die Geschäftsordnung der Gruppe AM Nord:

 

Geschäftsordnung der Gruppe AM-Nord
der Sektion München des Deutschen Alpenvereins

 

1.) Die Mitglieder der Freizeitgruppe AM-Nord München, die Mitglied der Sektion München des DAV sind, bilden innerhalb der Sektion die Gruppe AM-Nord als Abteilung im Sinne der Sektionssatzung (Gruppe AM-Nord).

2.) Die Gruppe AM-Nord ist als Abteilung der Sektion an die Satzung und an die Beschlüsse der Sektionsorgane gebunden.

3.) Die Mitglieder der Gruppe AM Nord treffen sich mindestens einmal jährlich zu einer Gruppenversammlung. Der Termin soll vor dem der ordentlichen Mitgliederversammlung der Sektion liegen, er ist im Programm der Gruppe, in den Vereinsmitteilungen oder durch Rundschreiben an die Gruppenmitglieder mindestens 14 Tage vor der Veranstaltung mitzuteilen.

4.) Die Gruppenversammlung wählt einen Gruppenleiter auf die Dauer von 3 Jahren. Die Wahl bedarf der Zustimmung des Vorstandes. Der Gruppenleiter soll als Referent der Mitgliederversammlung der Sektion zur Wahl vorgeschlagen werden. Der Gruppenleiter vertritt die Gruppe AM-Nord gegenüber dem Sektionsvorstand; ihm obliegt die Überwachung der Einhaltung der Regelungen dieser Geschäftsordnung.

5.) Der Etat der Gruppe AM-Nord ist vom Etat der Freizeitgruppe AM-Nord München getrennt zu führen. Die Kassenführung erfolgt durch die Servicestelle der Sektion. Vom Etat dürfen nur solche Ausgaben getätigt werden, die der Satzung der Sektion und deren gemeinnützigem Status entsprechen.

6.) Das Programm der Gruppe AM-Nord wird getrennt vom Programm der Freizeitgruppe AM-Nord München durchgeführt. Bei jeglichen Publikationen, Ausschreibungen oder anderen Mitteilungen ist darauf zu achten, dass es bezüglich der Verantwortlichkeit für den jeweiligen Inhalt bzw. für die Durchführung der ausgeschriebenen Unternehmungen keinerlei Zweifel gibt. Dies gilt insbesondere für solche Publikationen, die gemeinsam für die Gruppe AM-Nord und die Freizeitgruppe AM-Nord München erstellt werden.