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Mitgliedsbeiträge

Alle Mitgliedsbeiträge sind Jahresbeiträge, die Mitgliedschaft verlängert sich um ein weiteres Jahr, sofern die Kündigung nicht bis spätestens 30. September erfolgt.


Kurzfassung Mitgliedsbeiträge 2024

Alle Mitgliedsbeiträge sind Jahresbeiträge, die Mitgliedschaft verlängert sich um ein weiteres Jahr, sofern die Kündigung nicht bis spätestens 30. September erfolgt.

  • Mitgliedschaft ab Jahrgang 1998: 108 €
  • Partnermitglied: 60 €
  • Familienbeitrag (zwei Erwachsene inkl. aller Kinder Jg. 2006–2024): 140 €
  • Junioren (Jg. 1999–2005): 60 €
  • Jugend (Jg. 2006–2009): 30 €
  • Kinder ( Jg. 2010–2024): 15 €

Für Neumitglieder, die nach Beginn des laufenden Beitragsjahres eintreten, ermäßigt sich der Beitrag im ersten Beitragsjahr wie folgt:

  • nach dem 01.03. um 10 %
  • nach dem 01.06. um 30 %
  • nach dem 01.09. um 50 %

Wir bieten besondere Ermäßigungen für folgende Personen an:

  • Schwerbehinderte: 60 €
  • Schwerbehinderte Kinder u. Jugendliche: 0 €
  • Schwerbehinderte Junioren: 30 €
  • Sozialtarif: 60 €
  • Kinder/Jugendliche (Jg. 2006–2024) von alleinerziehenden Mitgliedern führen wir auf Antrag kostenfrei
  • Aktive Bergwachtmitglieder: 60 €
  • ab dem vollendeten 70. Lebensjahr: 60 €

Weitere Details unten auf der Seite!


Erwachsene


 

Mitgliedschaft

 

Partnermitglied

 

Gastmitgliedschaft


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Junioren, Jugend & Kinder


 

Junior

 

Jugend

 

Kinder


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Familien


 

Familienmitgliedschaft

 

Gast-Familienmitgliedschaft


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Besondere Ermäßigungen


 

Schwerbehindert

 

Sozialtarif

 

Alleinerziehend


 

Bergwacht

 

Ü70 Mitgliedschaft

 

50 Jahre Mitgliedschaft


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Hinweis

Bei Partner- und Familienmitgliedschaften kann das Vollmitglied auf Antrag ermäßigt geführt werden, wenn einer der folgenden Ermäßigungsgründe vorliegt: Schwerbehinderung, Junior, Senior oder Mitglied der Bergwacht. Das Besserstellungsgebot gilt auch für Alleinerziehende.


Weitere Hinweise

* Für Neumitglieder, die nach Beginn des laufenden Beitragsjahres eintreten, ermäßigt sich der Beitrag im Beitrittsjahr wie folgt: Eintritt 

nach dem 01.03. um 10 %
nach dem 01.06. um 30 %
nach dem 01.09. um 50 %

Mitglieder, die nicht am kostengünstigen und arbeitssparenden Lastschriftverfahren teilnehmen, zahlen einen um fünf Euro höheren Jahresbeitrag als die aufgeführten Beiträge.

Bitte beachten: Die Höhe des Mitgliedsbeitrages kann sich durch Änderungen des Alters oder Familienstandes oder durch Beschluss der Mitgliederversammlungen der Sektionen München & Oberland ändern.

Die Mitgliedschaft kann bereits zum Jahresende für das Folgejahr abgeschlossen werden. Dadurch profitieren Neumitglieder bereits ab 1. Dezember von allen Vorteilen einer Mitgliedschaft.

Innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Mitgliedschaftsausweises steht, bei Onlineabschluss, ein gesetzliches Rücktrittsrecht zu. Dazu genügt es, den noch nicht unterschriebenen und noch nicht vom Begleitschreiben entfernten Ausweis an die ausstellende Servicestelle zurückzusenden. Das Rücktrittsrecht verfällt, sobald in der Mitgliedschaft enthaltene Dienstleistungen oder der Sofortausweis in Anspruch genommen wurden. 

Im Falle eines Austritts muss dieser jeweils zum 30. September schriftlich gegenüber der Sektion erklärt sein, damit er zum Jahresende wirksam wird. Bei einer bestehenden Familienmitgliedschaft endet die Mitgliedschaft für Kinder und Jugendliche nicht automatisch mit dem 18. Lebensjahr, sondern ist weiterhin gültig, sofern sie nicht entsprechend o. g. Frist gekündigt wird.

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