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Wichtige Hinweise zum Abschluss einer Mitgliedschaft

Ich/wir unterstütze(n) die Ziele des DAV, erkenne(n) insbesondere die Satzungen der Sektionen München und Oberland des Deutschen Alpenvereins e. V. an. Meine personenbezogenen Daten dürfen zu Verwaltungszwecken zwischen der Sektion München, der Sektion Oberland und der Bundesgeschäftsstelle des Deutschen Alpenvereins e. V. ausgetauscht werden.

Ich/wir weiß/wissen, dass im Falle eines späteren Austrittes dieser jeweils zum 30. September schriftlich gegenüber der Sektion erklärt sein muss, damit er zum Jahresende wirksam wird, und bitte(n) um stets widerruflichen Einzug der Beiträge für o. g. Person(en) von der angegebenen Bankverbindung. Bankspesen, die bei Nichteinlösung entstehen, gehen zu meinen/unseren Lasten.

Bei einer bestehenden Familienmitgliedschaft endet die Mitgliedschaft für Kinder und Jugendliche nicht automatisch mit dem 18. Lebensjahr, sondern ist weiterhin gültig, sofern sie nicht entsprechend o. g. Frist gekündigt wird.

Innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Ausweises steht ein gesetzliches Rücktrittsrecht zu. Dazu genügt es, den noch nicht unterschriebenen und noch nicht vom Begleitschreiben entfernten Ausweis an die ausstellende Servicestelle zurückzusenden. Das Rücktrittsrecht verfällt, sobald in der Mitgliedschaft enthaltene Dienstleistungen oder der Sofortausweis in Anspruch genommen wurden.