Mein Alpenverein

Login zu »Mein Alpenverein«


Ich habe bereits einen Zugang:

Zugang freischalten


(nur für Mitglieder der Alpenvereinssektionen München & Oberland)

Was ist »Mein Alpenverein«

»Mein Alpenverein« kostenlos freischalten

Ich bin Mitglied der Alpenvereinssektionen München & Oberland und möchte meinen Zugang zu »Mein Alpenverein« jetzt kostenlos freischalten.

Pflichtfelder sind mit einem Sternchen* markiert.

 

Nach der Freischaltung erhältst du eine E-Mail an deine E-Mail-Adresse. Bitte klicke den dort enthaltenen Link an, um die Freischaltung zu bestätigen. Mit der Freischaltung stehen dir die Möglichkeiten von »Mein Alpenverein« vollumfänglich zur Verfügung.

»Mein Alpenverein« bietet dir als Mitglied der Alpenvereinssektionen München & Oberland den perfekten Online-Service. Du kannst nach der Freischaltung zukünftig fast alle unserer Leistungen online buchen, ohne aufwendig alle persönlichen Daten in Web-Formulare eingeben zu müssen. Dies ist nicht nur bequem, sondern erhöht auch die Datensicherheit enorm.

Bitte gib deine Mitgliedsnummer oder deinen Anmeldenamen ein und klicke auf „Absenden“. Wir schicken dir umgehend einen Link an deine bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse. Mit Klick auf diesen Link kannst du dein Passwort zurücksetzen.


Weiter ohne Login für:

Plus-Mitglieder ohne »Mein Alpenverein« Mitglieder anderer Sektionen Nichtmitglieder

Achtung:
Diese Veranstaltung kann von Mitgliedern anderer Sektionen und Nichtmitgliedern nicht gebucht werden.
Jetzt Mitglied werden?

Weiter ohne Login für:

Plus-Mitglieder ohne »Mein Alpenverein« Mitglieder anderer Sektionen Nichtmitglieder

Achtung:
Diese Hütte kann von Nichtmitgliedern nicht gebucht werden.
Jetzt Mitglied werden?

Achtung:
Diese Hütte kann von Mitgliedern anderer Sektionen und Nichtmitgliedern nicht gebucht werden.
Jetzt Mitglied werden?

Als Mitglied der Alpenvereinssektionen München & Oberland kannst du deine Beiträge und Nachrichten einfach und jederzeit über das Mitgliederportal »Mein Alpenverein« verwalten.
Jetzt Mitglied werden?

Stornoregelungen

Im Interesse der Sektionsmitglieder sowie der Solidargemeinschaft des Deutschen Alpenvereins werden folgende Stornoregelungen für die bewirtschafteten Hütten (ausgenommen die Hütten mit E-Payment-Modul) der Sektion Oberland festgelegt:

Zur Sektion Oberland gehören folgende Hütten: Falkenhütte, Johannishütte, Lamsenjochhütte, Oberlandhütte, Stüdlhütte, Vorderkaisfeldenhütte


Punkt 1

Wird eine Reservierungsanfrage für einen Schlafplatz auf einer bewirtschafteten Hütte der Sektionen Oberland gestellt und vonseiten des Hüttenpächters bestätigt bzw. bei kurzfristigen Buchungen bereitgestellt, so ist ein Beherbergungsvertrag zustande gekommen.

Ein rechtsverbindlicher Vertragsabschluss liegt auch bei mündlichen, insbesondere telefonischen Buchungen vor, soweit nicht ausdrücklich die Schriftform vereinbart wurde.

Punkt 2

Sollten nach Reservierung gemäß Punkt 1 einzelne oder alle vom Gast reservierten Schlafplätze nicht in Anspruch genommen werden, so werden bei Rücktritt bzw.
Nichtantritt des Gastes folgende Stornogebühren pro Schlafplatz und Nacht fällig:

Die oben genannte Frist errechnet sich ab dem Eingang der Stornierung (schriftlich, mündlich) des Gastes beim Hüttenpächter.

 


Punkt 3

Die Pächter sind berechtigt, eine Anzahlung von 10 € pro Nacht und Person (bei Minderjährigen nicht mehr als 5 € pro Nacht und Person) für Reservierungen zu berechnen. Der Anzahlungsbetrag wird dann mit der Konsumation (Nächtigungsgebühren und Verköstigung) vor Ort auf der Hütte verrechnet. Im Falle von Rücktritt oder Nichtantritt können Stornogebühren mit den geleisteten Anzahlungen verrechnet werden.

Sollte die Anzahlung höher als die Stornogebühr bzw. der Nächtigungstarif sein, wird der Differenzbetrag rückerstattet.

Punkt 4

Ein kostenfreier Rücktritt ist generell möglich, wenn nachweislich eine der folgenden
Kriterien erfüllt ist:

Die Hüttenwirtsleute sind umgehend zu informieren!


Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Hüttenpächter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

 

Andreas Mohr für die Sektion Oberland


 

Die Stornoregelungen können auch als PDF-Dokument heruntergeladen werden:

Stornoregelungen für bewirtschaftete Hütten der Sektionen Oberland des DAV e. V. (gültig ab Januar 2019)