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Pitztal

Im "Notfall" gegen díe Natur

Wie gesetzlich verankerter Umweltschutz im wahrsten Sinne des Wortes untergraben wird

Foto: OeAVSeit der Brandkatastrophe von Kaprun 1999 versuchen die Pitztaler Gletscherbahnen einen so genannten "Notweg" durch das Grießtal bis zur Gletscherzunge genehmigt zu bekommen. Dieser solle zur Notentleerung des Gletscherskigebiets dienen, falls einmal die – wie früher in Kaprun – in einem Tunnel verlaufende Standseilbahn nicht mehr benutzbar wäre.

 

Bisheriger Wanderweg zur Braunschweiger Hütte (links) und Evakuierungs-"Notweg" (rechts)

 

Nun ist die Genehmigung auf dubiose Art und Weise erteilt worden und der 6 bis 8 m breite "Not-weg" wurde von Mittelberg über das Grießtal und durch extrem steiles und felsdurchsetztes Ge-lände bis zur Gletscherzunge des Mittelbergferners fertig gestellt. Im Vorfeld hatten zahlreiche Experten auf die alpinen Gefahren dieses Projektes hingewiesen, zu denen u.a. Lawinen, Stein-schlag und Eisschlag zählen.

Besonders dreist ist die Art und Weise, wie dieses Projekt durchgesetzt wurde. Indem der "Not-weg" nur bis zum Gletscher – und nicht, wie ursprünglich geplant, über den Gletscher bis zum Skigebiet gebaut wurde, glaubte man auf die Einholung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) verzichten zu können, der Weg wurde in kürzester Zeit seitens der Bezirkshauptmann-schaft Imst genehmigt. Plötzlich waren die objektiv sichtbaren Naturgefahren nicht mehr aus-schlaggebend. Obwohl die Landesumweltanwaltschaft gegen diesen Bescheid Berufung einlegte, wurde mit den Bauarbeiten begonnen. Aufgrund der eingegangenen Berufung allerdings illegal! Obwohl die Bauarbeiten nach kürzester Zeit offiziell eingestellt worden waren, wurden diese bereits am folgenden Tag illegalerweise wieder aufgenommen, bis sie dann polizeilich gestoppt wurden!

Darüber hinaus wurden auch die 1920er-Moräne und die 1850er-Grundmoräne durchschnitten und teilweise zerstört, obwohl im Vorfeld immer wieder betont wurde, dass keine Moränen durch den "Notweg" betroffen seien. Im Tiroler Naturschutzgesetz waren bis vor kurzem Gletschervorfelder und deren Moränen streng geschützt und durften nicht beeinträchtigt, geschweige denn zerstört werden.

Abgesehen von der dreisten Missachtung sämtlicher Gutachten und der willkürlichen Auslegung von (Umwelt)standards ist auch die Bezeichnung "Notweg" eher als Farce zu begreifen. Der OeAV geht davon aus, dass dieser als Bauhilfsweg angelegt ist, um die geplante Erschließung des Linken Fernerkogels (Nord- und Südseite) und den geplanten Zusammenschluss zwischen dem Pitztaler und dem Ötztaler Gletscherskigebiet (Rettenbachferner) zu ermöglichen. Eine „Notentleerung" über den spaltenreichen Mittelbergferner sei nämlich nur dann möglich, wenn der Weg ständig in befahrbarem Zustand gehalten werden würde und größte Sicherheitsvorkehrungen unternommen würden.

Mehr Infos (auch mit Bildern und Kontakt) siehe OeAV