Versicherungsschutz für DAV-Mitglieder Über die DAV-Mitgliedschaft genießen Sie bei Bergunfällen (alpinistische Aktivitäten inkl. Skilauf, Langlauf, Snowboard) automatisch den Schutz folgender Versicherungen: ASS (Alpiner Sicherheits-Service) und Sporthaftpflichtversicherung.
Die Leistungen des Alpinen Sicherheits-Services beinhalten Such-, Bergungs- und Rettungskosten je Person und Ereignis bei Bergunfällen bis zu 25.000 €, Übernahme unfallbedingter Heilkosten (Arzt, Krankenhaus) nach einem Bergunfall im Ausland, Assistance-Leistung (medizinisch sinnvoller und vertretbarer Rücktransport zum Wohnort. Geltungsbereich: weltweit – ausgenommen sind u.a. die Ausübung von Alpinsport im Rahmen von Pauschalreisen außerhalb Europas und Expeditionen. Leistungen der Unfallversicherung erfolgen bei einer Invalidität ab 20 %. Die Sporthaftpflichtversicherung deckt pauschal für Personen- und/oder Sachschäden bis zu 2.000.000 € je Versicherungsfall. Die Nummer der ASS-Notrufzentrale, die rund um die Uhr besetzt ist, lautet: 089 / 30 65 70 91. Detaillierte Informationen, Versicherungsbedingungen, Tarife usw. sowie die entsprechenden Faltblätter und Broschüren zum Herunterladen finden Sie auf der Seite des DAV-Bundesverbands.
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