Versicherungsschutz für DAV-Mitglieder
Über die DAV-Mitgliedschaft genießen Sie bei Bergunfällen (alpinistische Aktivitäten inkl. Skilauf, Langlauf, Snowboard) automatisch den Schutz folgender Versicherungen: ASS (Alpiner Sicherheits-Service) und Sporthaftpflichtversicherung.
Die Leistungen des Alpinen Sicherheits-Services beinhalten Such-, Bergungs- und Rettungskosten je Person und Ereignis bis zu 25.000 €, unfallbedingte Heilkosten (Arzt, Krankenhaus) nach einem Bergunfall im Ausland in unbegrenzter Höhe (subsidiär), Krankenrücktransport und Überführung nach einem Bergunfall sowie Überführung im Todesfall in unbegrenzter Höhe. Geltungsbereich: weltweit – ausgenommen sind u.a. die Ausübung von Alpinsport im Rahmen von Pauschalreisen außerhalb Europas und Expeditionen.
Die Sporthaftpflichtversicherung deckt pauschal für Personen- und/oder Sachschäden bis zu 2.000.000 € je Versicherungsfall.
Die Nummer der ASS-Notrufzentrale, die rund um die Uhr besetzt ist, lautet: 089 / 30 65 70 91.
Detaillierte Informationen, Versicherungsbedingungen, Tarife usw. sowie die entsprechenden Faltblätter und Broschüren zum Herunterladen finden Sie auf der Seite des DAV-Hauptvereins.
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