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Selbstversorgerhütten der Sektion München – Bedingungen

Allgemeine Hinweise

Unsere Selbstversorgerunterkünfte sind nicht allgemein zugänglich. Sie dienen in erster Linie den Sektionsmitgliedern als Stützpunkt zum Wandern, Bergsteigen und Skifahren und werden durch deren Mitgliedsbeiträge unterhalten. Nichtmitglieder sind als Gäste von Sektionsmitgliedern willkommen.

Bitte denken Sie daran, dass auch andere Gäste in der Hütte anwesend sein können und tragen Sie durch Rücksichtnahme und die unter Bergsteigern übliche Toleranz zu einer guten Hüttenatmosphäre bei! Bitte beachten Sie auch, dass jederzeit auch während Ihres Aufenthalts der Hüttenreferent oder ein Vertreter mit Helfern auf der Hütte anwesend sein kann.

Die ausgehängte Hausordnung ist für alle verbindlich. Der Vertragspartner haftet bei verursachten Schäden gesamtschuldnerisch für die angemeldete Gruppe.

Vergessen Sie nicht, die Anmeldebestätigung mitzunehmen und alle Gruppenmitglieder sofort nach der Ankunft in das Hüttenbuch einzutragen. Beides kann jederzeit vom Hüttenreferenten oder Stellvertreter zur Einsicht verlangt werden!

• Zur Übernachtung auf der Hütte wird ein Hüttenschlafsack benötigt.

• Auf unseren SV-Hütten ist um 23 Uhr Hüttenruhe.

• Hunde und andere Haustiere sind in den Hütten nicht gestattet.

• Alpenvereinshütten sind rauchfrei!

• Es ist selbstverständlich, dass wir uns als Bergsteiger ökologisch verhalten, den anfallenden Müll und Essensreste wieder mit ins Tal nehmen und mit den teilweise sehr knappen Ressourcen Energie, Heizmaterial und Wasser sparsam umgehen.

• Wegen der großen Feuergefahr sind offene Lichtquellen (Kerzen etc.) in den Schlafräumen absolut verboten. (Taschenlampen mitbringen!)

• Lagerfeuer im Umfeld der Hütten sind verboten.

In der Servicestelle können Sie weitere Informationen erhalten und die Hausordnungen einsehen. Sie erhalten bei Schlüsselausgabe die DVD "Tipps und Details". Diese enthält wichtige Informationen und spezielle Hinweise für die einzelnen Hütten. Die Filme sind auch im Internet bei der jeweiligen Hütte zu finden.


Bei der Buchung bitte folgendes beachten

Jedes volljährige Sektionsmitglied kann für sich als verantwortlichen Hüttenbesucher (= haftenden Vertragspartner) und begleitende Personen Schlafplätze buchen.

Buchungen werden ab 4 Monaten (Gruppe mit mehr als die Hälfte Sektionsmitgliedern) bzw. 3 Monaten (Gruppe mit weniger als die Hälfte Sektionsmitgliedern) vorher entgegengenommen.

Buchungen für Familienferien von Mitgliedern in den bayerischen Schulferien sind bereits 5 Monate im Voraus möglich!
Gilt nur für Familienmitgliedschaften (Sektion München oder Plus-Mitgliedschaft) für alle zu buchenden Personen bei mindestens 4 Nächten Aufenthalt. Ausnahme: Weihnachtsferien – dafür sind ab August besondere Anmeldeformulare in der Servicestelle erhältlich.


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